Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert:1. September 2022



A Allgemeine Geschäftsbedingungen der AnyDesk Software GmbH - Geo-restrictions bypassed by Shecan

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der AnyDesk Software GmbH - Geo-restrictions bypassed by Shecan (im Folgenden „ANYDESK“ genannt), Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart, (Amtsgericht Stuttgart, HRB 748838) und dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ANYDESK hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ANYDESK eine Leistung gegenüber dem Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Rechte, die ANYDESK nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die für das Leistungsangebot von ANYDESK erforderliche Online-Registrierung des Kunden und der Auftragsabschluss erfolgen unter der Bedingung der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

2.2 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den im Regelungsumfang vorrangig geltenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen (s.u. B. und C.) und dem Service-Level Agreement, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten (AVV) sowie aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote von ANYDESK (https://anydesk.org/de/bestellen). Abweichende Regelungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich in Schriftform anderweitig vereinbart, kann ANYDESK zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch auf die Leistungen geeigneter Dritter zurückgreifen. In diesem Fall haftet ANYDESK für diese Dritte wie für Erfüllungsgehilfen.

3. Vertragsschluss und Leistungsvoraussetzungen

3.1 Angebote von ANYDESK sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ANYDESK teilt Gegenteiliges mit.

3.2 ANYDESK behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen, soweit sie öffentlich nicht zugänglich sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.3 Ein Vertrag über die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen von ANYDESK kann sowohl online durch Abschluss des Bestellprozesses zustande kommen als auch auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes. Eine Bestellung auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes des Kunden wird erst verbindlich, wenn sie von ANYDESK durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder ANYDESK die Bestellung ausführt, insbesondere ANYDESK der Bestellung durch Erbringung der bestellten Leistungen nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von ANYDESK auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für ANYDESK nicht verbindlich. Zur Wahrung der erforderlichen Schriftform genügt insoweit die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

3.4 Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ANYDESK dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Dienste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Version zur Verfügung stellen. Durch Akzeptieren dieser Bedingungen, das Unterzeichnen bzw. Auslösen einer verbindlichen Bestellung oder die Nutzung der Dienste kommt ein Vertrag auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Lizenzschlüssels diesen über das Portal https://my.anydesk.com in der von ihm genutzen Applikation zu hinterlegen oder bei der Nutzung der Applikation einen der über my.anydesk.com der Lizenz zugewiesenen Benutzer-Accounts zu verwenden. ANYDESK behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Dienstleistungen einzuschränken oder zu sperren, sollte der Kunde dem nicht rechtzeitig nachkommen.

3.6 Der Kunde ist berechtigt Single-User-Lizenzen einmalig zu erwerben. Sollte der Kunde einen den Leistungsumfang dieser Lizenz übersteigenden Bedarf haben, ist der Kunde verpflichtet, ein höher volumiges Lizenzpaket zu erwerben. Sofern im Rahmen eines Softwareaudits gemäß Ziffer 7 ein Verstoß gegen diese Bedingung festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet die Lizenzvergütung für die Übernutzung gemäß der aktuell gültigen Preisliste nach zu vergüten. Der Kunde hat die Nutzung einzustellen, sofern er kein höher volumiges Lizenzpaket erwirbt. Weitere Rechte von ANYDESK bleiben vorbehalten.

3.7 Der Kunde kann auf eine Installations- und einer Benutzungsanleitung unter https://support.anydesk.com/de/knowledge jederzeit zugreifen.

4. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen

4.1 Für den Leistungsumfang ist die (bei Verträgen auf der Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebotes und einer schriftlichen Auftragsbestätigung) Auftragsbestätigung von ANYDESK maßgebend. Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ANYDESK.

4.2 So nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, ist ein bestimmter Erfolg der Leistungen von ANYDESK nicht geschuldet.

4.3 ANYDESK stellt ausschließlich für vom Kunden bestellte, kostenpflichtige Produkte und Dienstleistungen und vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung eines anderen Service Levels die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen mit den in dem jeweils gültigen Service-Level Agreement definierten Verfügbarkeits- und Qualitätswerten bereit. ANYDESK ist für die Verfügbarkeit der Produkte und Dienstleistungen nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ANYDESK betriebenen Teil des Netzes bzw. den Web- oder Kommunikationsserver von ANYDESK oder den Client selbst zurückzuführen ist.

4.4 Zur Sicherung der Verfügbarkeit aller bereitgestellten Leistungen sind regelmäßige Wartungsarbeiten notwendig; ANYDESK kann die Leistungserbringung hierfür für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. ANYDESK wird dem Kunden die Wartungsarbeiten auf https://status.anydesk.com rechtzeitig vorher ankündigen. ANYDESK wird, soweit möglich, bei der Anberaumung der Wartungszeiten die Interessen des Kunden berücksichtigen. Diese regelmäßigen Wartungszeiten gelten nicht als Beeinträchtigung der Verfügbarkeit im vorgenannten Sinne.

4.5 Die störungsfreie Nutzung der ANYDESK Software ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software der mobilen Endgeräte, Router, Datenkommunikationsmittel etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht, welche der Kunde jeweils den aktuellen Beschreibungen der Systemvoraussetzungen (https://support.anydesk.com/Minimum_System_Requirements) entnehmen kann.

4.6 Der Rollout bzw. die Installation der Client Software ist ausschließlich Aufgabe des Kunden. ANYDESK bietet an, den Kunden hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen. Der Kunde kann auf eine Installations- und einer Benutzungsanleitung unter https://support.anydesk.com/de/knowledge jederzeit zugreifen.

4.7 Die Eigenschaften und Funktionen der jeweils angebotenen Lizenz-Pakete werden unter https://anydesk.org/de/bestellen beschrieben und aufgeführt.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Die Leistungen von ANYDESK dürfen vom Kunden nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen oder Inhalte übermittelt werden, die rechts- oder sittenwidrig sind, oder deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Patent-, Markenrechte oder Datenschutzrechte) oder gegen Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Die Leistungen von ANYDESK dürfen überdies nicht dafür benutzt werden, ohne Zustimmung des berechtigten Inhabers eines Endgerätes unbefugt Daten auszuspähen. Der Kunde ist umgekehrt verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf geschützte Datenbereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen die vorgenannten Bestimmungen haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Schaden von ANYDESK; der Kunde ist verpflichtet, ANYDESK von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen Vertragsverletzung beruhen, freizustellen und ANYDESK die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen, es sei denn, der Kunde hat die Vertragsverletzung nicht zu vertreten.

5.2 ANYDESK ist zur sofortigen Sperre der Softwarefunktionalitäten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung des Kunden im unter Ziffer 5.1 beschriebenen Sinne missbräuchlich ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ANYDESK davon in Kenntnis setzen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistung von ANYDESK personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist grundsätzlich die vorherige Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. ANYDESK und seine Erfüllungsgehilfen sind insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen, es sei denn, der Kunde hat die rechtswidrige Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen nicht zu vertreten. Erkennt der Kunde, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von ANYDESK. Sollen darüber hinaus von ANYDESK besondere Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde ANYDESK hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

5.4 Persönliche Zugangsdaten (Kennung und Passwort) des Kunden müssen aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechen, dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern.

5.5 Der Kunde ist für Datensicherungen ausschließlich selbst verantwortlich.

6. Nutzungsrechte und Softwareintegration

6.1 Die für die vertragsgegenständliche Nutzung dem Kunden zur Verfügung gestellte ANYDESK Software unterliegt urheberrechtlichem Schutz. ANYDESK ist zur Verwertung dieser Software ausschließlich berechtigt.

6.2 ANYDESK räumt dem Kunden mit Vertragsschluss das nicht ausschließliche und auf die jeweils angebotsgegenständliche Vertragslaufzeit beschränkte Nutzungsrecht ein, die Dienstleistungen mit der vertraglich vereinbarten Anzahl an Nutzern (benannte Nutzer) und/oder auf einer vertraglich bestimmten Anzahl von Endgeräten (Devices) und/oder der vertraglich vereinbarten Anzahl an gleichzeitigen Verbindungen (concurrent connections) die Client-Software von ANYDESK auszuführen oder zu installieren, um die Softwarefunktionalitäten ausschließlich in dem in der Leistungsbeschreibung jeweils näher beschriebenen Umfang und unter den dort ebenfalls genannten Voraussetzungen und System-Kompatibilitäten in Anspruch nehmen zu können.

6.3 Unbenommen der Möglichkeit von Downloads nach Maßgabe der Ergänzenden Geschäftsbedingungen "AnyDesk Free" ist der Kunde nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Verwendung hinaus in irgendeiner Form zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu veräußern.

6.4 Der Kunde darf gemäß § 69d Abs. 1 UrhG Fehler der ANYDESK Software berichtigen bzw. durch Dritte berichtigen lassen und in diesem Zusammenhang notwendige Änderungen und Vervielfältigungen zur Herstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit nur vornehmen, wenn ANYDESK sich mit der Mängelbeseitigung im Verzug befindet, diese unberechtigt verweigert oder aus sonstigen Gründen, die dem Verantwortungsbereich von ANYDESK zuzurechnen sind, zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. Eine Umarbeitung ist auch zulässig zur Kompatibilitätsherstellung der ANYDESK Software mit anderen Programmen des Kunden, wenn ANYDESK nicht bereit oder in der Lage ist, die Kompatibilitätsprobleme gegen eine angemessene, marktübliche Vergütung zu beseitigen. ANYDESK ist vom Vorliegen eines solchen Fehlers zu benachrichtigen. Berichtigt ANYDESK den Fehler innerhalb angemessener Frist, so sind Fehlerberichtigungen durch den Kunden unzulässig. Änderungen, die der Kunde vornimmt, sind zu dokumentieren und ANYDESK mitzuteilen. Ein Anspruch auf Ersatz von durch die Fehlerbeseitigung entstandenen Kosten besteht nur im Rahmen der Gewährleistungsrechte des Kunden. Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.

6.5 Der Kunde kann bei ANYDESK die zur Erstellung eines interoperablen, unabhängig geschaffenen Programms notwendigen Schnittstelleninformationen anfragen. ANYDESK trifft jedoch keine Rechtspflicht, dem Kunden Schnittstelleninformationen zur Verfügung zu stellen. Erhaltene Schnittstelleninformationen dürfen nur zur Erstellung eines interoperablen Programms, welches nicht wesentlich ähnliche Ausdrucksform hat, verwendet werden und nur bei zwingender Erforderlichkeit zu diesem Zweck weitergegeben werden.

Soweit ANYDESK auf Anfrage des Kunden innerhalb angemessener Frist die Schnittstelleninformationen nicht zur Verfügung stellt oder hierzu nur gegen ein unangemessen hohes Entgelt bereit ist, darf der Kunde innerhalb der Grenzen von § 69e UrhG eine Dekompilierung vornehmen. Hierbei gewonnene Informationen, die nicht Schnittstellen betreffen, dürfen nicht entgegen § 69e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. verbreitet werden und sind unverzüglich zu vernichten.

Der Kunde ist ferner gemäß § 69d Abs. 3 UrhG berechtigt, Testläufe zum Zwecke der Ermittlung zugrundeliegender Ideen und Grundsätze des Computerprogramms durchzuführen.

Über die in Ziffern 6.4 und 6.5 aufgeführten Rechte hinaus darf der Kunde eine Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren, gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln, nicht vornehmen.

Softwarekennzeichnungen, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden.

6.6 Der Kunde darf technische Maßnahmen zum Schutz der Software nicht umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung anwenden lassen oder zur Verfügung stellen.

6.7 Der Kunde hat die Kosten entsprechend der Listenpreise zu tragen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

7. Lizenzaudit

7.1 ANYDESK behält sich das Recht vor, das Nutzungsverhalten des Kunden zur Verbesserung der Produktsicherheit und -leistung, zu Werbe- und Vertriebszwecken und zur Lizenzüberprüfung zu analysieren.

7.2 Der Kunde wird es ANYDESK auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde ANYDESK Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch den Verkäufer oder eine von ANYDESK benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. ANYDESK darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. ANYDESK wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5 % (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten ANYDESK.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung von ANYDESK nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste https://anydesk.org/de/bestellen von ANYDESK. Einwendungen gegen die Abrechnung der von ANYDESK erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. ANYDESK wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ANYDESK vollständige und korrekte Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und ANYDESK über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.

8.2 Die Abrechnung der für die Inanspruchnahme der Leistungen von ANYDESK zu zahlenden Beträge erfolgt jeweils nach dem auftragsgegenständlichen Zahlverfahren. Sofern sich hieraus oder aufgrund einer Individualabrede nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem ANYDESK über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

8.3 Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

8.4 Die Zahlungsverpflichtung basiert auf den erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung der Dienste.

8.5 Die Anzahl der Endgeräte sowie die Anzahl der berechtigten Nutzer (benannte Nutzer), für die die Dienste erworben werden, kann während der aktuellen Vertragslaufzeit nicht verringert werden.

9. Zahlungsverzug des Kunden

9.1 Bei Zahlungsverzug ist ANYDESK berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden außer Betrieb zu setzen.

9.2 Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann ANYDESK das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ANYDESK vorbehalten.

9.4 ANYDESK wird seine Rechte hinsichtlich eines Zahlungsverzugs und Aussetzung von Leistungen nicht ausüben, wenn überfällige Zahlungen Gegenstand eines Einigungsversuches zwischen den Vertragsparteien sind und der Kunde mit ANYDESK kooperiert.

10. Gewährleistung

10.1 Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet oder über WLAN nicht völlig sicher, fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. ANYDESK schuldet nicht die Herstellung einer Internet- bzw. Netzwerkverbindung und gewährleistet daher grundsätzlich nicht die jederzeitige Verfügbarkeit seines Dienstes und haftet nicht für ein enttäuschtes Vertrauen des Kunden in dessen fehlerfreie Funktion.

10.2 ANYDESK übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach den Inhalten in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den ggf. ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.

10.3 Dem Kunden wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

10.4 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.5 Der Kunde wird ANYDESK bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen.

10.6 Im Falle von Sachmängeln bei zugelieferter Standardsoftware Dritter sowie bei der Erfüllungshilfe durch Dritte ist ANYDESK berechtigt, insoweit schuldbefreiend zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechenden Ansprüche gegen Lieferanten, den Hersteller oder sonstige Dritte an den Kunden abzutreten, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Das Vorstehende gilt auch, wenn ANYDESK die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert hat, es sei denn, der Sachmangel ist durch eine eigene Leistung von ANYDESK verursacht worden.

10.7 Der Kunde hat ANYDESK Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres verjähren.

11. Haftung

11.1 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet ANYDESK unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit ANYDESK ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ANYDESK nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von ANYDESK auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

11.2 Soweit die Haftung von ANYDESK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ANYDESK.

11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von ANYDESK auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

11.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf den Endgeräten bzw. IT-Systemen des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Dies gilt insbesondere auch für Datenverluste, die dadurch entstehen, dass es der Kunde unterlassen hat, selbst Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

12. Höhere Gewalt

12.1 Sofern ANYDESK durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird, wird ANYDESK für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern ANYDESK die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von ANYDESK nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Pandemie oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Soweit ANYDESK von der Lieferpflicht frei wird, gewährt ANYDESK etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.

12.2 ANYDESK ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag zu kündigen, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und ANYDESK an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird ANYDESK nach Ablauf der Frist erklären, ob ANYDESK von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen oder die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbringen wird.

13. Geheimhaltung

13.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Kenntniserlangung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

13.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.

13.3 Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab Kenntniserlangung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

14. Datenschutz

14.1 ANYDESK verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ("BDSG") in der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO").

14.2 Informationen und Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Leistungen von ANYDESK sowie über die Rechte des Kunden in Bezug auf diese Verarbeitung können den Datenschutzhinweisen von ANYDESK unter https://anydesk.org/de/datenschutz entnommen werden.

14.3 Der Kunde verpflichtet sich vor Aufnahme der Nutzung von vertragsgegenständlichen Leistungen zu prüfen, ob bei deren Inanspruchnahme eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO erfolgt. Falls bei der Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von ANYDESK eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO erfolgt, gelten die Regelungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten (AVV) nach Maßgabe von Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

15. Updates, Support und Wartung

15.1 ANYDESK bietet dem Kunden Support und Wartung für seine Produkte und Dienstleistungen nach Maßgabe des unter https://anydesk.org/de/bestellen näher beschriebenen Umfangs der jeweiligen Lizenz sowie dieser Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder dem ggfls. geltenden Service Level Agreement an.

15.2 Die Erweiterung des Funktionalitätsumfanges durch Updates kann bestimmten Lizenztypen (Angebotsvarianten) vorbehalten werden.

15.3 Der Kunde verpflichtet sich, stets eine unterstützte Version der ANYDESK Software im Einsatz zu haben und entsprechend Updates und Upgrades einzuplanen. ANYDESK behält sich weiter vor, nicht mehr aktuelle Software-Versionen nach einem Update jederzeit zu deaktivieren und den Support hierfür einzustellen. Die Deaktivierung wird mindestens sechs Wochen zuvor bei Aufruf der Client-Software online angezeigt.

16. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung-en und Preise

16.1 Beabsichtigt ANYDESK diese Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern, wird dies dem Kunden mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Geltung mitgeteilt. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. ANYDESK wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

16.2 ANYDESK behält sich weiter vor, nicht mehr aktuelle Software-Versionen nach einem Update jederzeit zu deaktivieren und den Support hierfür einzustellen. Die Deaktivierung wird mindestens sechs Wochen zuvor bei Aufruf der Client-Software online angezeigt.

16.3 ANYDESK ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen. Ein einfacher Hinweis z.B. per E-Mail genügt.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten im Hinblick auf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen folgende Regelungen:

17.1 Soweit die Parteien eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, beträgt diese, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren, 12 Monate und beginnt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit Anzeige der betriebsfähigen Bereitstellung des Zugangs gegenüber dem Kunden. Während der Mindestvertragslaufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die automatische Vertragsverlängerung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der Geltung der jeweils aktuellen Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen und das ggfls. vereinbarten Service-Level-Agreement in der zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gültigen Fassung akzeptiert. Durch die Erhöhung der Anzahl an Nutzern (benannte Nutzer) und/oder der Anzahl von Endgeräten (Devices) und/oder der Anzahl an gleichzeitigen Verbindungen (concurrent connections) beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut.

17.2 Für Teilkündigungen von Leistungen, wie z.B. die Veränderung der verwendeten Endgeräte, gelten gleichfalls die vorgenannten Termine und Fristen.

17.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

17.4 Eine Kündigung kann schriftlich oder über das Kundenportal https://my.anydesk.com erfolgen. (https://support.anydesk.com/de/knowledge/automatische-verl%C3%A4ngerung-der-lizenz)

18. Schlussbestimmungen

18.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ANYDESK möglich.

18.2 Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

18.3 Die gesamte Geschäftsbeziehung von ANYDESK mit dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ANYDESK und dem Kunden ist der Geschäftssitz von ANYDESK in Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. ANYDESK ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden und an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Schiedsklauseln wird widersprochen.

18.5 Die Vertragssprache ist deutsch.

18.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

B Ergänzende Bedingungen "AnyDesk Free"

1. Rangverhältnis

Die von ANYDESK jeweils unter „AnyDesk Free“ angebotenen Leistungen unterliegen den nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, die den obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), welche im Übrigen gelten, vorrangig sind:

2. Leistungsvoraussetzung und -gegenstand

2.1 Das ANYDESK „Free“-Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

2.2 Die Nutzung der Software bzw. der Dienstleistung von ANYDESK setzt lediglich die Anerkennung der Geltung der Allgemeinen und ergänzenden Geschäftsbedingungen voraus.

2.3 ANYDESK stellt zur Nutzung der angebotenen Dienstleistung seine Software auf seinen Internetseiten zum Download bzw. über https://anydesk.org/de/downloads bereit. Der Kunde kann die Softwarefunktionalitäten in einem in der Leistungsbeschreibung jeweils näher beschriebenen Umfang und unter den dort ebenfalls genannten Voraussetzungen und System-Kompatibilitäten nutzen.

2.4 Der Download der Software, gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Updates sowie die Nutzung ihrer Funktionalitäten sind unentgeltlich. Der Kunde hat auf die unter Ziff. 2.1 beschriebene unentgeltliche Leistung indes keinen Rechtsanspruch. ANYDESK gewährleistet keinen bestimmten Leistungsumfang und behält sich vor, die unter Ziff. 2.3 beschriebene Leistung jederzeit und ohne Angaben von Gründen wieder zu ändern oder einzustellen.

3. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

Lehnt der Kunde die beabsichtigten Änderungen der allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen nach Maßgabe von Ziffer A. 14.1 der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A) ab, endet die Nutzung zum angegebenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen. ANYDESK wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

C Ergänzende Bedingungen "on-premises"

1. Rangverhältnis

Die "On-Premises" Leistungen unterliegen den nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, die den obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), welche im Übrigen gelten, vorrangig sind.

2. Leistungsvoraussetzung und -gegenstand

2.1 Die Nutzung der ANYDESK Dienstleistungen in der Bereitstellungsvariante "on-premises" im unternehmenseigenen Netzwerk des Kunden setzt nach jeweils individueller Maßgabe des schriftlichen Angebotes die Bereitstellung der ANYDESK Server-Software zur Installation auf einem oder mehreren Servern des Kunden voraus. Entsprechend der Lizenzierung (Funktionsumfang, Anzahl Benutzer sowie registrierte Endgeräte (Devices)) stellen die jeweiligen Nutzer des Kunden bei der Verwendung der ANYDESK Software eine Verbindung mit dem vorgenannten Server des Kunden im unternehmenseigenen Netzwerk her.

2.2 Der Funktionsumfang der Dienstleistung ist in der Leistungsbeschreibung jeweils näher beschrieben und unter den dort ebenfalls genannten Voraussetzungen und System-Kompatibilitäten zu nutzen.

3.Besondere Verpflichtungen des Kunden

3.1 Es ist eine vertragswesentliche Pflicht des Kunden, ANYDESK mit allen ihm verfügbaren, für die jeweilige Leistungserbringung notwendigen oder relevanten Informationen bzw. Daten rechtzeitig auszustatten und ANYDESK über alle vertragsrelevanten Vorgänge und Umstände (z.B. Störungen oder Missbrauch, Änderungen im Netzwerk- oder Softwareumfeld des Kunden) umgehend in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst nach Beginn der Leistungserbringung durch ANYDESK bekannt werden.

3.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Herstellung einer Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Endgeräten und dem kundeneigenen Kommunikationsserver.

3.3 Soweit der Kunde gemäß Ziff. C 2.1 einen eigenen Kommunikationsserver zur Verfügung stellt, liegt die Pflege des Betriebssystems ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit nicht anderweitig in Schriftform vereinbart.

3.4 Während erforderlicher Testläufe stellt der Kunde hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit verbundenen Systemen während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.

4. Nutzungsrechte und Softwareintegration

4.1 Die von ANYDESK nach jeweiliger Maßgabe des schriftlichen Angebotes zur Bereitstellung eines Kommunikationsservers im unternehmenseigenen Netzwerk des Kunden eingesetzte Server-Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur zu dem im Angebot beschriebenen Zwecke vom Kunden genutzt werden; die Server-Software darf nicht vervielfältigt, verbreitet oder in sonst irgendeiner Form Dritten zugänglich gemacht werden.

4.2 Der Kunde darf gemäß § 69d Abs. 1 UrhG Fehler der ANYDESK Software berichtigen bzw. durch Dritte berichtigen lassen und in diesem Zusammenhang notwendige Änderungen und Vervielfältigungen zur Herstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit nur vornehmen, wenn ANYDESK sich mit der Mängelbeseitigung im Verzug befindet, diese unberechtigt verweigert oder aus sonstigen Gründen, die dem Verantwortungsbereich von ANYDESK zuzurechnen sind, zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. Eine Umarbeitung ist auch zulässig zur Kompatibilitätsherstellung der ANYDESK Software mit anderen Programmen des Kunden, wenn ANYDESK nicht bereit oder in der Lage ist, die Kompatibilitätsprobleme gegen eine angemessene, marktübliche Vergütung zu beseitigen. ANYDESK ist vom Vorliegen eines solchen Fehlers zu benachrichtigen. Berichtigt ANYDESK den Fehler innerhalb angemessener Frist, so sind Fehlerberichtigungen durch den Kunden unzulässig. Änderungen, die der Kunde vornimmt, sind zu dokumentieren und ANYDESK mitzuteilen. Ein Anspruch auf Ersatz von durch die Fehlerbeseitigung entstandenen Kosten besteht nur im Rahmen der Gewährleistungsrechte des Kunden. Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.

4.3 Der Kunde kann bei ANYDESK die zur Erstellung eines interoperablen, unabhängig geschaffenen Programms notwendigen Schnittstelleninformationen anfragen. ANYDESK trifft jedoch keine Rechtspflicht, dem Kunden Schnittstelleninformationen zur Verfügung zu stellen. Erhaltene Schnittstelleninformationen dürfen nur zur Erstellung eines interoperablen Programms, welches nicht wesentlich ähnliche Ausdrucksform hat, verwendet werden und nur bei zwingender Erforderlichkeit zu diesem Zweck weitergegeben werden.

Soweit ANYDESK auf Anfrage des Kunden innerhalb angemessener Frist die Schnittstelleninformationen nicht zur Verfügung stellt oder hierzu nur gegen ein unangemessen hohes Entgelt bereit ist, darf der Kunde innerhalb der Grenzen von § 69e UrhG eine Dekompilierung vornehmen. Hierbei gewonnene Informationen, die nicht Schnittstellen betreffen, dürfen nicht entgegen § 69e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. verbreitet werden und sind unverzüglich zu vernichten.

Der Kunde ist ferner gemäß § 69d Abs. 3 UrhG berechtigt, Testläufe zum Zwecke der Ermittlung zugrundeliegender Ideen und Grundsätze des Computerprogramms durchzuführen.

Über die in Ziffern 4.2 und 4.3 aufgeführten Rechte hinaus darf der Kunde eine Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren, gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln, nicht vornehmen.

Softwarekennzeichnungen, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden.

4.4 Der Kunde darf technische Maßnahmen zum Schutz der Software nicht umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung anwenden lassen oder zur Verfügung stellen.

4.5 Für die vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Client-Software gilt Ziffer A. 6. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A).

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